Standrohr-Ausleihe
Zur Entnahme größerer Wassermengen oder zur Versorgung von Baustellen bieten wir unseren Kunden die Ausleihe von Brauchwasserstandrohren zur Wasserentnahme über einen Hydranten aus dem Versorgungsnetz der WVO an. Diese Art der Wasserentnahme bringt Vorteile für Bauherren (sogenanntes „Bauwasser“), für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Teich, ihren Pool oder ihre Zisterne befüllen möchten. Ebenso müssen Firmen des Baugewerbes die Möglichkeit haben, an ihren Baustellen Wasser für ihre Arbeiten entnehmen zu können.
Im gleichen Maße ist die Bereitstellung von Trinkwasserstandrohren im Rahmen von Festen und Veranstaltungen von großer Bedeutung und trägt zu einem reibungslosen Ablauf der Festivitäten und einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung bei.
Im Folgenden werden Ihnen die häufigsten Fragen beantwortet, die sich im Rahmen einer Standrohrausleihe stellen.
Fragen zur Standrohrausleihe
Aufgrund der derzeitigen Situation erfolgt die Standrohrausgabe und -rücknahme nur nach vorheriger telefonischer Abstimmung.
Wo kann ich ein Standrohr ausleihen und zurückgeben?
Die Standrohrausleihe und -rückgabe ist an folgenden Standorten möglich:
- Verwaltung in Ottweiler, In der Etzwies 6: Hier kümmern sich Herr Müller (Tel. 06824 / 9002-42) und Herr Fahrenkampf (Tel. 06824 / 9002-55) um die Standrohrausgabe und -rücknahme.
- Technischer Service in Eppelborn, Rathausstraße 80a: Hier kümmern sich Herr Meiser und Herr Koster (Tel. 06881 / 9606-0) um die Standrohrausgabe und -rücknahme.
Wann kann ich ein Standrohr ausleihen und zurückgeben?
Die Ausleihe in Ottweiler ist während unserer Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) möglich. Gerne stehen wir Ihnen auch nach vorheriger Terminabsprache außerhalb der oben genannten Zeiten zur Verfügung.
Wenn Sie ein Standrohr in Eppelborn ausleihen oder zurückgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin (06881 / 9606-0).
Welche Anschlüsse sind am Standrohr vorhanden?
Die Brauchwasserstandrohre verfügen über eine 1 Zoll Geka-Schnellkupplung für Gartenschläuche sowie eine Storz C-Kupplung für Gewebeschläuche.
Die Trinkwasserstandrohre für Feste verfügen über mehrere 1 Zoll Geka-Schnellkupplungen. Diese Standrohre werden nur von der WVO aufgebaut.
Schläuche können bei der WVO nicht gemietet oder erworben werden.
Muss ich eine Kaution für das Standrohr hinterlegen?
Eine Barkaution ist bei der Standrohrausleihe nicht zu hinterlegen, stattdessen bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis zur Vorlage mit.
Was kostet mich die Standrohrausleihe?
Es gilt der jeweils aktuelle Wasserpreis (Arbeitspreis pro m³), zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt inkl. 5 Tagesmieten für die Ausleihe erhoben (56,92 € brutto, Tagesmiete ab dem 6. Tag: 1,61 € brutto pro Tag).
Wie erfolgt die Abrechnung der Standrohrausleihe?
Bei Ausgabe und Rückgabe des Standrohrs wird der Zählerstand dokumentiert. Über den Verbrauch und die Mietzeit wird Ihnen eine Rechnung auf dem Postweg zugestellt.
Entstehen auch Abwassergebühren bei Benutzung eines Standrohres?
Dies hängt von der Verwendung des Standrohrs sowie von der jeweiligen Ausgestaltung der Abwassergebührensatzung der Kommune ab, in der Sie das Wasser mithilfe des Standrohres entnehmen.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice unter 06824 / 9002-80 oder kundenservice@wvo-net.de gerne zur Verfügung.